eht es um die Anmeldung einer Marke, die zur Unterscheidung der Waren- und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderes Unternehmens dienen, so ist in Deutschland das Patent- und Markenamt zuständig.
Anders ist es hingegen, wenn eine Marke außerhalb Deutschlands den Markenschutz genießen soll. Es ist in ein viergliedriges System aufgeteilt.
Soll eine Marke in dem Land, in dem das Gewerbe betrieben wird oder in dem sich gegenwärtig bereits ein Geschäftssitz befinden, angemeldet werden, so ist das nationale Amt für geistiges Eigentum zuständig. Dieser Prozess wird nationales Verfahren genannt.
Für den Schutz in Belgien, den Niederlanden und/ oder Luxemburg ist das Benelux-Amt für geistiges Eigentum das Amt, in dem die Anmeldung eingereicht werden muss. Dies ist das regionale Verfahren.
Soll ein Schutz für mehrere Länder innerhalb der EU erzielt werden, so ist im europäischen Verfahren beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Anmeldung einzureichen und man erhält eine Unionsmarke. Diese Online-Anmeldung kostet in der Regel 850€.
Für den Schutz außerhalb der EU ist die World Intellectual Property Organization (WIPO) zuständig.
Zeichen, die eine Unterscheidung der Waren- und Dienstleistungen bekräftigen, können vor allem in folgenden Darstellungen erfolgen:
- Bilder
- Farben
- Formen
- Logos
- Muster
- Namen
- Verpackungen
Dem Inhaber einer Marke und des Markenschutzes steht es zu, die Marke zu verkaufen oder im Rahmen eines Markenlizenzvertrages Nutzunrechte an Dritte zu übertragen.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Markenrechts innerhalb der EU näher bringen und die einzelnen Verfahren für die Anmeldung einer Marke außerhalb Deutschlands detailliert darstellen.