Nach der erfolgreichen Anmeldung einer Unionsmarke hat der Markeninhaber das Recht, seine Marke für die geschützten Waren oder Dienstleistungen benutzen zu dürfen. Darüber hinaus ist er auch dazu berechtigt, anderen Unternehmern die Nutzung zu verbieten.
Durch den Schutz von Unionsmarken erhält ein Markeninhaber zudem die Möglichkeit, seinen Markenauftritt auszubauen und zu verteidigen. Zudem besteht ein weiterer Vorteil darin, die allgemeinen Interessen des Unternehmens veranschaulichen zu können. Bei der Verfolgung dieser Interessen sollten jedoch insbesondere drei Aspekte berücksichtigt werden:
- Benutzung der Marke
- Verteidigung der Marke
- Weiterentwicklung der Marke
Durch die Anmeldung einer EU-Marke wird dem Inhaber das Recht auf Schutz gewährt, mit dessen Hilfe die Markenbekanntheit im Markt aufgebaut werden kann. Das bedeutet daher, dass der Zweck einer Marke darin besteht, Waren und/ oder Dienstleistungen von denen anderer Wettbewerber im Markt unterscheiden zu können.
Darüber hinaus können Dritte eine eingetragene Marke anfechten, wenn diese vom Markeninhaber nicht benutzt wird. Es ist nämlich grundsätzlich gesetzlich festgelegt, dass eine Unionsmarke innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Eintragung in der Europäischen Union ernsthaft benutzt werden muss.
Andernfalls kann die Marke auch gelöscht werden. Die Marke kann also beispielsweise, wenn sie infolge der Benutzung durch den Markeninhaber zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung geworden ist, gelöscht werden.
Wenn die Ambitionen eines Markeninhabers über die EU hinausgehen, sollte für die Marke eine Erweiterung des geografischen Anwendungsbereichs außerhalb der EU angestrebt werden.
Hierfür gibt es verschiedene Optionen. So können einzelne Anmeldungen auf der einen Seite direkt bei einem gewünschten Nicht-EU-Amt für geistiges Eigentum eingereicht werden. Auf der anderen Seite kann auch mittels Madrider Protokoll eine internationale Registrierung der Marke eingereicht werden.
Das Madrider Protokoll ist ein wichtiges Instrument für den weltweiten Markenschutz. Es ist ein internationales Registrierungssystem, welches vom internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf verwaltet wird. Darüber hinaus wurde es von vielen Ländern weltweit ratifiziert. Darunter fallen neben fast allen europäischen Ländern auch
- die Vereinigten Staaten,
- Japan,
- Australien,
- China und
- Russland.
Zudem ist im Rahmen des Madrider Protokolls eine Basismarke erforderlich. Diese wird dann auf andere Staaten, die dem Madrider Abkommen und dem Madrider Protokoll beigetreten sind, ausgeweitet.
Dabei ist insbesondere wichtig zu wissen, dass Markeninhaber rechtlich gesehen die Eintragung ihrer Unionsmarke nicht abwarten müssen, bevor eine „Erweiterung“ der Marke außerhalb der EU beantragt werden kann.
Allerdings gibt es, zwischen der Basis-Unionsmarke und der internationalen Registrierung, ein Abhängigkeitsverhältnis für einen Zeitraum von fünf Jahren. Für den Fall, dass die Anmeldung der Unionsmarke nie das Eintragungsstadium erreichen sollte, geht zudem die internationale Eintragung verloren.