Man kann bei der Berechnung der Anmeldung einer Marke unterschiedliche Marken unterscheiden:
- Deutsche Marke
- Unionsmarke (UM)
- Internationale Marke
Die Kosten einer deutschen Marke belaufen sich bei der Anmeldung auf 800€ und ist für drei Waren- und Dienstleistungsklassen gültig. Pro weitere Klasse wird eine Gebühr von 100€ berechnet. Soll der Schutz der Marke nach zehn Jahren verlängert werden, so berechnet das deutsche Marken- und Patentamt eine Gebühr von 750€ für drei Klassen. Ab der vierten Klassen kommen jeweils noch 260€ dazu.
Die elektronische Markenanmeldung einer Unionsmarke kostet 850€ beim EUIPO, bezieht sich jedoch nur auf eine Waren- und Dienstleistungsklasse. Wird der Antrag auf Markenschutz in der EU schriftlich gestellt, beträgt die Gebühr 1000€. Für zwei Klassen kommt ein Aufschlag in Höhe von 50€ hinzu, sprich 900€. Pro weitere Klasse, also ab der dritten Klasse zahlt der Antragsteller jeweils 150€.
Möchte der Antragsteller nach dem Ablauf der zehn Jahre den Schutz der Marke aufrechterhalten, so hat er an das EUIPO die Gebühr zu zahlen, die er auch bei der Anmeldung gezahlt hat.
Besteht der Wunsch des Antragstellers darin, einen internationalen Schutz für seine Marke zu genießen, so entsteht beim WIPO eine Mindestgebühr von 653 Schweizer Franken. Dazu kommen noch die Antragsgebühren des jeweiligen Landes hinzu, in dem die Marke Schutz genießen soll. Dementsprechend ist es schwer, einen Festbetrag zu nennen, da die Kosten Land für Land unterschiedlich sind. Das Gleiche gilt für die Verlängerung des internationalen Schutzes.
Die Dauer der Markenanmeldung kann sich über mehrere Monate hinziehen. Der Prüfungszeitraum, sprich der Tag der Anmeldung bis zur Veröffentlichung dauert in der Regeln fünf bis sechs Monate. Anschließend folgt das Widerspruchsverfahren, in dem Dritten die Möglichkeit gegeben wird, innerhalb von drei Monaten Widerspruch einzulegen.
Meldet man jedoch eine internationale Marke an, dauert die Anmeldung also solche in der Regel nur zwei bis drei Monate. Allerdings haben die jeweiligen Länder, sprich die dortigen Markenämter und andere Markeninhaber, ein Recht dazu, ihr Veto einzulegen. Für diese Beanstandungen haben sie 12 bis 18 Monate Zeit. Sollte es nicht dazu gekommen sein, ist die Marke danach in den jeweiligen Ländern registriert.