Prüfung, Eintragung und Verlängerung

In der EU besteht ein viergliedriges System für die Eintragung von Marken. Bei der ersten Variante, wenn Markenschutz in nur einem EU-Mitgliedstaat angestrebt wird, kann der Inhaber einer Marke diese direkt beim zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum anmelden. Dies ist das nationale Verfahren. 

Für den Fall, dass der Schutz in Belgien, den Niederlanden und/ oder Luxemburg bestehen soll, erfolgt die Anmeldung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum. Dies ist das einzige regionalen Amt für geistiges Eigentum in der EU, das für den Markenschutz in den drei Mitgliedstaaten zuständig ist. Dies ist das regionale Verfahren.

Weiter gibt es noch den Fall, dass in mehreren EU-Mitgliedstaaten Schutz für eine Marke bestehen soll. In diesem Fall kann beim EUIPO eine Unionsmarke angemeldet werden. Dies ist das europäische Verfahren. Eine Online-Anmeldung beim EUIPO kostet 850 € und wird in nur einer Sprache eingereicht. 

Darüber hinaus fällt bei der Beantragung einer internationalen Anmeldung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 300 € an. Diese Gebühr ist an das EUIPO zu zahlen. Im Vergleich dazu werden die internationalen Gebühren direkt an die WIPO gezahlt. 

Weiter prüft das EUIPO einerseits den Inhalt und andererseits die Vollständigkeit der Anmeldung. Nachdem das erfolgt ist, leitet das EUIPO die internationale Anmeldung anschließend an die WIPO weiter. Während der Abhängigkeitsfrist (fünf Jahre ab dem Datum der internationalen Anmeldung) ist das EUIPO verpflichtet, der WIPO alle Änderungen mitzuteilen, die die Unionsmarke betreffen.

Die Eintragung der Marke erfolgt im nächsten Schritt dann durch die WIPO. Nach der Eintragung durch die WIPO kann der internationalen Registrierung weitere Staaten hinzugefügt werden. Diese kann zwar grundsätzlich auch durch das EUIPO als Ursprungsamt geschehen, jedoch ist es einfacher, nachträgliche Benennungen direkt beim internationalen Büro der WIPO einzureichen.

Die Anmeldung einer europäischen Marke erfolgt zusammen mit der Eintragung in bestimmte Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse, um so einen nachhaltigen Markenschutz zu gewährleisten.

Nach der Eintragung haben Inhaber älterer Marken die Möglichkeit Widerspruch aufgrund bestehender Rechtskollisionen zu erheben. Wenn die Marke hingegen erfolgreich bei der EUIPO eingetragen wurde und es zudem keine Einsprüche von Inhabern älterer Marken gab, besteht ein zehnjähriger Markenschutz für die EU-Marke. Nach zehn Jahren kann der Markenschutz verlängert werden.