Verfahren der Anmeldung

Wer eine Marke anmelden möchte, muss zuerst einen Markennamen entwickeln. Dieser kreative Vorgang sollte hierbei ausschließlich auf die Marketingbedürfnisse des jeweiligen Unternehmens abzielen. 

Zudem kann eine europäische Marke nur dann geschützt werden, wenn keine rechtlichen Hindernisse bestehen. Daher wird insbesondere die Eintragungsfähigkeit einer Unionsmarke auf das Bestehen absoluter Schutzhindernisse geprüft. Solche können sich beispielsweise aus markenrechtlichen Umständen ergeben.

Darüber hinaus wird die Unionsmarke außerdem auch auf das Bestehen relativer Schutzhindernisse geprüft. Die Prüfung auf das Bestehen relativer Schutzhindernisse beinhaltet eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Dabei werden europäische Marken anhand des EU-Markenregisters untersucht. Für den Fall, dass rechtliche Kollisionen bestehen, können zudem juristische Möglichkeiten zum Umgehen dieser Hindernisse geprüft werden.

Weiter erfolgt eine Bekanntheitsschutzprüfung der Unionsmarke. Diese Prüfung ist ein wichtiger Schritt bei der europäischen Markenanmeldung, da dabei mögliche Kollisionen mit anderen europäischen Marken geprüft werden. So kann eine Marke, die enorm bekannt ist, auch dann besonderen Markenschutz genießen, wenn diese in anderen Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen ist.

Daraus ergibt sich folgende Übersicht der EU-Markenanmeldung:

  • Markennamen finden
  • Prüfung der Eintragungsfähigkeit
  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
  • Bekanntheitsschutzprüfung
  • Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
  • Europäische Marke anmelden
  • Eintragung der Marke und Widerspruchsfrist
  • Markenschutz erhalten

Eine Person, die eine Marke anmelden will, jedoch nur in einem EU-Land wirtschaftlich tätig ist, braucht auch nur in diesem Land Markenschutz. In diesem Fall kann der Markeninhaber seine Marke lediglich auf nationaler Ebene eintragen lassen. Hierfür muss dieser sich an das zuständige nationale Amt wenden.

Wenn der Markenanmelder lediglich in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg wirtschaftlich tätig ist, sollte die Marke beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum eingetragen werden. Nach der Anmeldung genießt die Marke in diesen drei Ländern Schutz.

Wenn Schutz in allen EU-Ländern benötigt wird, sollten die Marke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet werden. 

Um insbesondere bei wirtschaftlicher Tätigkeit außerhalb der EU internationalen Schutz für eine Marke zu erhalten muss die Marke bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) angemeldet werden.

Das Formular für die Anmeldung einer Marke umfasst drei wichtige Informationen:

  • Inhaber 

Grundsätzlich kann jede Einzelperson oder jedes Unternehmen Inhaber einer Unionsmarke sein. Die Angaben zur Inhaberschaft werden veröffentlicht. Darüber hinaus müssen diese Angaben auf dem neuesten Stand gehalten werden. Dies muss insbesondere beachtet werden, damit keine Zweifel entstehen können, wem die Marke gehört.

  • Was als Unionsmarke angemeldet werden kann

Die Marke muss zudem eindeutig dargestellt sein.

  • Waren und Dienstleistungen 

Diese müssen so festgelegt werden, dass andere Marktteilnehmer verstehen, welche Waren und Dienstleistungen von der Anmeldung erfasst sind.